TOOL- UND GEBRAUCHSVERTRAG

AISHE CLIENT - UND GEBRAUCHSVERTRAG

 

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Diese Tool- und Utility-Vereinbarung (diese „ Vereinbarung “) zwischen Seneca. , Corporation, mit Hauptgeschäftssitz in der Seneca AG 24 SL Av. Nur Marlés Vilarrodona, 1, 17310 Lloret de Mar, Girona, Spanien („ Seneca “) und Sie und die von Ihnen vertretene Organisation („ Sie “) gelten ab dem Datum, an dem Ihnen erstmals Zugriff auf die Tool- und Dienstprogrammsoftware gewährt wird (wie unten definiert) (das „ Datum des Inkrafttretens “).

 

Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen Vereinbarungen zwischen Seneca und Ihnen in Bezug auf die Tool- und Dienstprogrammsoftware.

 

1. LIZENZGEWÄHRUNG

1.1. „ Tool- und Dienstprogrammsoftware “ bezeichnet ein kostenloses Angebot von Senecas Werkzeug(en) und/oder Dienstprogrammsoftware zur Verwendung mit der Lösung.

 

1.2. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Seneca Ihnen für den von Seneca genehmigten Zeitraum (oder, falls kein Zeitpunkt angegeben wurde, bis zum Ablauf Ihres Abonnements für die Seneca-Unternehmens-KI-Plattform (die „Lösung“ ) ( die „ Laufzeit “), eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Tool- und Dienstprogrammsoftware mit der Lösung nur für Ihre internen Geschäftszwecke.

 

1.3. Seneca hat das Recht, die Tool- und Dienstprogrammsoftware jederzeit ohne Vorankündigung oder Entschädigung zu beenden, herabzustufen, einzuschränken oder zu ändern. Für Tool- und Utility-Software gelten keine Gewährleistungs-, Entschädigungs-, Verfügbarkeits-, Wartungs- oder Supportverpflichtungen von Seneca.

 

 

2. EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER NUTZUNG DES WERKZEUGS UND DER DIENSTPROGRAMMSOFTWARE

Sie dürfen Folgendes nicht tun und dürfen dies auch keinem Dritten gestatten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig, das nicht durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen werden kann, und es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig:

  • Versuchen Sie, Teile der Tool- und Dienstprogrammsoftware zu sichern, zu kopieren, zu modifizieren, daraus abgeleitete Werke zu erstellen oder sie zu verteilen.
  • Versuchen Sie, Teile der Tool- und Dienstprogrammsoftware zu dekompilieren, zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise auf eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren, es sei denn, das Gesetz in Ihrer Gerichtsbarkeit erlaubt dies, wenn dies zum Zweck der Integration des Betriebs der Software erforderlich ist Software mit dem Betrieb anderer von Ihnen verwendeter Software oder Systeme. Bevor Sie eine solche Maßnahme ergreifen, müssen Sie Seneca mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen. Die Ausnahme gilt nicht, wenn Seneca bereit ist, eine solche Maßnahme zu einem angemessenen kommerziellen Preis durchzuführen, oder die für die Erzielung einer solchen Integration erforderlichen Informationen innerhalb eines angemessenen Rahmens bereitstellt Zeitraum;
  • auf Teile der Tool- und Dienstprogrammsoftware zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln;
  • Versuchen Sie nicht, Zugriff auf die Tool- und Dienstprogrammsoftware zu erhalten oder Dritten dabei zu helfen, Zugriff auf die Tool- und Dienstprogrammsoftware zu erhalten, sofern dies nicht in diesem Abschnitt 2 vorgesehen ist.
 

 

3. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

3.1. Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft bis zum Ablauf der Laufzeit. Zu diesem Zeitpunkt enden diese Vereinbarung und die gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen automatisch.

 

3.2. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund:

(a) Dieser Abschnitt 3.2, Abschnitt 6 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 8 (Gesamte Vereinbarung) und Abschnitt 9 (Allgemeines) bleiben zusammen mit allen anderen Abschnitten bestehen, die über die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen bleiben sollen, um das Wesentliche zu erreichen Zwecke dieser Vereinbarung;

(b) Alle Rechte, Rechtsbehelfe, Pflichten oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Kündigungsdatum entstanden sind und zum oder vor dem Kündigungsdatum bestanden, bleiben davon unberührt.

 

 

4. EIGENTUMSRECHTE

Die Tool- und Dienstprogrammsoftware sowie die Dokumentation sind geschütztes geistiges Eigentum von Seneca und seinen Lizenzgebern. Seneca behält das alleinige und ausschließliche Eigentum an allen Rechten, Titeln und Interessen an der Tool- und Dienstprogrammsoftware und allen anderen zu deren Bereitstellung verwendeten Technologien.

 

 

5. KEINE GARANTIE

5.1. Die Tool- und Dienstprogrammsoftware wird „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt und alle anderen Bedingungen, Gewährleistungen oder sonstigen Bestimmungen, die aufgrund von Gesetzen, Gewohnheitsrecht oder anderweitig wirksam sein oder implizit oder in diese Vereinbarung einbezogen sein könnten, sind ausgeschlossen.

 

 

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6.1. Die Haftung einer der Parteien für Schäden (sei es aufgrund von Vertragsbruch, Falschdarstellungen, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung, anderen unerlaubten Handlungen oder aus anderen Gründen) im Rahmen dieser Vereinbarung übersteigt einen Betrag in Höhe von 10.000 US-Dollar. Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn der wesentliche Zweck eines Rechtsbehelfs verfehlt wird.

 

6.2. Nichts in dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer der Parteien ein oder schließt sie aus für:

(a) alle Angelegenheiten, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen;

(b) im Fall von Ihnen, wegen Verstoßes gegen Abschnitt 2 (c) (Nutzungsbeschränkungen)

 

 

7. HINWEISE

7.1. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per Hand, E-Mail, erstklassiger Prepaid-Post oder per Einschreiben zugestellt werden.

 

7.2. Mitteilungen für Seneca sind an seneca.ag@gmail.com.com oder Seneca AG 24 SL Av. zu senden. Just Marlés Vilarrodona, 1, 17310 Lloret de Mar, Girona, Spanien., Attn: Legal.

 

7.3. Die Mitteilung gilt als erfolgt:

  • bei Erhalt, bei persönlicher Zustellung oder E-Mail; oder
  • am nächsten Werktag nach dem Versand, wenn der Versand per vorfrankierter Post erster Klasse oder per Einschreiben erfolgt;
  • fünf Werktage nach dem Versand bei internationalem Versand.

 

 

8. GESAMTE VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung und alle darin genannten Dokumente stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung der Parteien dar und ersetzen alle Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen, Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.

 

 

9. ALLGEMEINES

9.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, begründet diese Vereinbarung für Dritte keinerlei Rechte zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung.

 

9.2. Jeder Verzicht oder jede Änderung der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Verzichtserklärungen und Änderungen dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie durch nicht vorgedruckte Vereinbarungen erfolgen, die von beiden Parteien eindeutig als Änderung oder Verzichtserklärung dieser Vereinbarung verstanden werden.

 

9.3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit allen Änderungen, die erforderlich sind, um die geschäftliche Absicht der Parteien in die Tat umzusetzen.

 

9.4. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in dieser Vereinbarung oder im Gesetz vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels . Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs wird die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.

 

9.5. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten (ob vertraglich oder außervertraglich), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben, unterliegen ungeachtet der Gesetze der Europäischen Union und werden in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt und ausgelegt auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Vereinbarung unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte mit Sitz in Girona, Spanien, und jede Partei stimmt der ausschließlichen persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu.


© Seneca AG, Lloret de Mar, 10. Mai 2023, Spanien


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