RAHMENABONNEMENTVERTRAG

 

RAHMENABONNEMENTVERTRAG FÜR AISHE

 

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Dieser Rahmenabonnementvertrag (dieser „ Vertrag “) zwischen Seneca AG 24 SL Av. Just Marlés Vilarrodona, 1, 17310 Lloret de Mar, Girona, Spanien , mit Hauptgeschäftssitz in CC-Carabela, 13, Lloret de Mar, Girona, Spanien („ Seneca AG 24 SL “) und der in der angegebene Kunde Die Bestellung (wie in Abschnitt 1 definiert) („ Kunde “) ist ab dem Datum wirksam, an dem die Seneca AG die Bestellung annimmt (das „ Datum des Inkrafttretens “). 

 

Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen Vereinbarungen (einschließlich aller Click-through- oder elektronischen Vereinbarungen innerhalb der Lösung) zwischen Seneca AG und dem Kunden in Bezug auf die Lösung. Diese Vereinbarung gilt für alle zukünftigen Käufe von Software und Dienstleistungen der Seneca AG durch den Kunden, sofern zwischen dem Kunden und der Seneca AG nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

 

1. DEFINITIONEN 

Verbundenes Unternehmen bedeutet in Bezug auf eine Partei jede juristische Person, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht oder die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft dieser Partei ist, wobei „Kontrolle“ bedeutet, zu besitzen , direkt oder indirekt mindestens 51 % der Aktien oder Beteiligungen dieses Unternehmens halten.

Autorisierte Benutzer sind die Mitarbeiter, Vertreter und unabhängigen Auftragnehmer des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen.

 

Unter Kundendaten versteht man alle Codes oder Daten, die vom Kunden oder im Namen des Kunden (einschließlich der Seneca AG) in die Lösung hochgeladen werden. 

 

Unter Dokumentation versteht man die technische Dokumentation für die Lösung, die in der Version der Lösung enthalten ist, auf die der Kunde zugreift, einschließlich aller von der Seneca AG von Zeit zu Zeit gemäß dieser Vereinbarung vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen. 

 

Unter Wartung versteht man die Dienste und Aktualisierungen der Lösung, wie in der Support-Richtlinie der Seneca AG beschrieben, die unter https://www.aishe24.com/p/privacy-policy.html verfügbar ist

 

Modell hat die unter https://www.Aishe24.com/p/index.html#modelsmodeling angegebene Bedeutung.

 

Unter Bestellung versteht man jede Bestellung, jedes Bestellformular oder jede Leistungsbeschreibung zum Kauf von Software oder Dienstleistungen der Seneca AG.

 

Unter „Professional Services“ versteht man Schulung, Befähigung und/oder andere professionelle Dienstleistungen. 

 

„Projekt“ hat die unter https://www.aishe24.com/p/aishe-concept-introductions.html angegebene Bedeutung

 

SaaS (Software as a Service) bezeichnet Software, die in der verwalteten Cloud-Umgebung der Seneca AG gehostet und von dieser bereitgestellt wird. 

 

Unter Lösung versteht man die in der Bestellung genannten Softwareprodukte der Seneca AG, einschließlich aller Ergänzungen und Änderungen, die die Seneca AG von Zeit zu Zeit gemäß dieser Vereinbarung vornimmt. 

 

Unter Abonnementlaufzeit versteht man den in der Bestellung angegebenen Zeitraum des Abonnements der Lösung durch den Kunden. 

 

Unter Support versteht man die technischen Supportleistungen, die in der Supportrichtlinie der Seneca AG beschrieben sind, die unter https://www.aishe24.com/p/help.html verfügbar ist

 

2 BESTELLUNG UND LIZENZGEWÄHRUNG 

2.1 Diese Vereinbarung gilt für jede Bestellung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren. Jede Bestellung stellt einen separaten Vertrag zwischen den Parteien dar und unterliegt den in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen, es sei denn, die Bestellung sieht andere oder abweichende Bedingungen vor. 

 

2.2 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt die Seneca AG dem Kunden für die Abonnementlaufzeit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Lösung zusammen mit der Dokumentation für den internen Geschäftsgebrauch und den Zweck der Lösung wie in der Dokumentation beschrieben. 

 

3 AUTORISIERTE BENUTZER 

3.1 Der Kunde kann seinen autorisierten Benutzern gestatten, die Lösung für die gleichen Zwecke zu nutzen, die dem Kunden gemäß Abschnitt 2.2 gestattet sind, vorausgesetzt, dass: 

 

  • Nur der Kunde kann Klagen gegen die Seneca AG wegen etwaiger Verluste, Schäden oder Verbindlichkeiten erheben, die einem verbundenen Unternehmen oder autorisierten Benutzer entstehen oder entstanden sind, und der Kunde stellt sicher, dass kein verbundenes Unternehmen oder autorisierter Benutzer Ansprüche gegen die Seneca AG in Bezug auf Angelegenheiten, die in diesem Zusammenhang entstehen, geltend macht oder aufrechterhält Vereinbarung (unabhängig davon, ob sie auf Vertragsbruch, unerlaubter Handlung oder einer anderen Rechtstheorie beruht); Und
  • Der Kunde stellt sicher, dass alle autorisierten Benutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten und bleibt für alle Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen oder autorisierten Benutzer haftbar.
 

4 NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN 

Der Kunde ist nicht berechtigt und darf dies auch Dritten nicht gestatten, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung zulässig: 

  • die Lösung anders als in der Dokumentation verwenden;
  • Versuchen Sie, einen Teil der Lösung zu kopieren (außer zu Sicherungszwecken, wenn dies keine Vereinbarung für SaaS ist), zu ändern, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder zu verbreiten.
  • (c) zu versuchen, einen Teil der Lösung zu dekompilieren, zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise auf eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren, es sei denn, das Recht in der Gerichtsbarkeit des Kunden oder eines verbundenen Unternehmens erlaubt dies, wenn dies für die Zwecke der Integration erforderlich ist Betrieb der Lösung mit dem Betrieb anderer Software oder Systeme, die vom Kunden oder diesem verbundenen Unternehmen verwendet werden. Vor der Durchführung einer solchen Maßnahme muss der Kunde die Seneca AG mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen. Die Ausnahme gilt nicht, wenn die Seneca AG bereit ist, eine solche Maßnahme zu einem angemessenen kommerziellen Preis durchzuführen, oder die für die Erzielung einer solchen Integration erforderlichen Informationen innerhalb eines Zeitraums bereitstellt angemessener Zeitraum;
  • auf einen Teil der Lösung zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln;
  • die Lösung nutzen, um Dienstleistungen für Dritte bereitzustellen;
  • die Lösung zu lizenzieren, zu leasen, zu übertragen, abzutreten, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu nutzen; oder
  • alle Hinweise zu Eigentumsrechten ändern, die in der Lösung erscheinen.

 

5 BEWERTUNGSNUTZUNG 

5.1 Der Kunde kann Zugriff auf die Lösung (oder die Lösungsfunktionen) als kostenloses, Test-, Alpha-, Beta- oder Early-Access-Angebot („ Evaluierungssoftware “) erhalten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Nutzung der Evaluierungssoftware nur für die interne Evaluierung des Kunden für einen Zeitraum von 7 Tagen ab dem Datum, an dem dem Kunden erstmals Zugriff auf die Evaluierungssoftware gewährt wird. 

 

5.2 Alle vom Kunden mithilfe der Evaluierungssoftware generierten Modelle dürfen nur zur Evaluierung der Merkmale und Funktionen der Evaluierungssoftware und nicht zur Entscheidungsfindung in anderen Geschäftsangelegenheiten des Kunden verwendet werden. Nach Abschluss der Evaluierung stellt der Kunde die Nutzung aller dieser Modelle ein und vernichtet sie, es sei denn, der Kunde erwirbt die Lösung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Zugriffs auf die Evaluierungssoftware. 

 

5.3 Seneca AG ist jederzeit berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die Evaluierungssoftware zu sperren oder die Evaluierungssoftware zu ändern. Für Evaluierungssoftware gelten keine Gewährleistungs-, Verfügbarkeits-, Wartungs- oder Supportverpflichtungen der Seneca AG. 

 

5.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Feedback zur Evaluierungssoftware zu geben, wenn die Seneca AG dies in angemessener Weise verlangt. Der Kunde gewährt der Seneca AG unentgeltlich das vollständig bezahlte, unbefristete Recht, dieses Feedback für die Entwicklung seines Geschäfts, seiner Produkte und Dienstleistungen zu nutzen, solange diese Nutzung nicht den Kunden als Quelle des Feedbacks identifiziert. Die Evaluierungssoftware unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 4 (Nutzungsbeschränkungen) im gleichen Umfang wie die Lösung. 

 

5.5 Abgesehen von einem Verstoß gegen Abschnitt 4 (Nutzungsbeschränkungen) und vorbehaltlich Abschnitt 16.4 (Haftung, die nicht ausgeschlossen werden kann) beträgt die Haftung jeder Partei im Zusammenhang mit der Nutzung einer Evaluierungssoftware durch den Kunden 25.000 US-Dollar. 

 

6 SUPPORT, WARTUNG UND VERFÜGBARKEIT 

6.1 Seneca AG leistet Support und Wartung. 

 

6.2 Wenn der Kunde den Zugang zur Lösung als SaaS erworben hat, muss Seneca AG die Verfügbarkeitsrichtlinie der Seneca AG einhalten, die unter https://www.aishe24.com/p/privacy-policy.html verfügbar ist

 

7 PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN 

7.1 Seneca AG erbringt professionelle Dienstleistungen wie in einem Auftrag beschrieben. Erbringt die Seneca AG auf Wunsch des Kunden im Zusammenhang mit einer Bestellung weitere Dienstleistungen, gelten diese als professionelle Dienstleistungen und werden zu dem in der Bestellung für diese Dienstleistungen angegebenen Tarif oder, wenn kein Tarif angegeben ist, zu dem vereinbarten Tarif berechnet durch die Parteien im Voraus. 

 

7.2 Professionelle Dienstleistungen werden von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage, während der Arbeitszeit an dem Ort erbracht, an dem die professionellen Dienstleistungen von Seneca AG erbracht werden sollen. 

 

7.3 Seneca AG gewährt dem Kunden während der Abonnementlaufzeit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung sämtlicher Schulungs- und anderer Informationsmaterialien, die während der Erbringung der professionellen Dienstleistungen bereitgestellt oder erstellt werden, soweit dies zur Ermöglichung erforderlich ist Nutzung der Lösung durch den Kunden gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verfallen vorab erworbene professionelle Dienstleistungen und Kosten bei Nichtinanspruchnahme 1 Monat nach dem Kaufdatum. 

 

7.4 Der Kunde stellt angemessenen Zugang, Zusammenarbeit und Informationen bereit, die erforderlich sind, damit Seneca AG die professionellen Dienstleistungen erbringen kann. 

 

7.5 Beim Aufenthalt auf dem Gelände des Kunden hat das Personal der Seneca AG alle ihm schriftlich zur Verfügung gestellten Regeln und Richtlinien des Kunden einzuhalten. 

 

7.6 Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, werden dem Kunden die Reise- und Auslagen für die Erbringung der professionellen Dienstleistungen (sofern vorhanden) in Rechnung gestellt. 

 

8 EXPORT 

Jede Partei wird die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die den Export, Reexport und Transfer der Lösung regeln, und alle erforderlichen lokalen und extraterritorialen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen einholen. 

 

9 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 

9.1 Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt bestehen, bis sie gemäß ihren Bedingungen gekündigt wird. 

 

9.2 Jede Bestellung läuft für die Abonnementlaufzeit weiter, sofern sie nicht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung früher gekündigt wird. 

 

9.3 Jede Partei ist berechtigt, diese Vereinbarung und einzelne oder alle Bestellungen zu kündigen: 

(a) für wesentliche Verstöße, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes behoben werden; oder 

(b) unverzüglich nach schriftlicher Mitteilung, wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Verwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten einiger oder aller ihrer Gläubiger wird oder eine Vergleichsvereinbarung abschließt, Verlängerung oder Neuanpassung im Wesentlichen aller seiner Verpflichtungen. 

9.4 Seneca AG ist berechtigt, diesen Vertrag und einzelne oder alle Bestellungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen: 

(a) bei einem Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 4(c) (Nutzungsbeschränkungen) und Abschnitt 12.5 oder 12.6(a) (Kundendaten); oder 

(b) wenn er der Ansicht ist, dass es nicht mehr legal oder wünschenswert ist, sein Geschäft weiterzuführen oder die Lösung zur Nutzung oder zum Zugriff von dort aus anzubieten, in dem der Kunde die Lösung nutzt oder darauf zugreift.

 

9.5 Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, sind diese Vereinbarung und alle anwendbaren Bestellungen nicht stornierbar und alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig. 

 

9.6 Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund: 

(a) Dieser Abschnitt 9.6, Abschnitt 11 (Eigentumsrechte), Abschnitt 13 (Vertraulichkeit), Abschnitt 16 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 20 (Gesamte Vereinbarung) und Abschnitt 22 (Allgemeines) bleiben zusammen mit allen anderen Klauseln, die darauf abzielen, bestehen die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung überdauern, um die grundlegenden Ziele dieser Vereinbarung zu erreichen; 

(b) alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen erlöschen mit sofortiger Wirkung und der Kunde stellt die Nutzung der Lösung unverzüglich ein; 

(c) Jede Partei muss Geräte, Eigentum, Dokumentation und andere Gegenstände (sowie alle Kopien davon), die der anderen Partei gehören, zurückgeben und nicht weiter nutzen 

(d) Alle Rechte, Rechtsbehelfe, Pflichten oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Kündigungsdatum entstanden sind und zum oder vor dem Kündigungsdatum bestanden, bleiben davon unberührt. 

 

9.7 Die Kündigung oder der Ablauf einer Bestellung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit anderer Bestellungen oder dieser Vereinbarung. 

 

10 GEBÜHREN, ZAHLUNG UND STEUERN 

10.1 Die Gebühren für Wartung und Support sind in den Gebühren für die Lösung enthalten. 

 

10.2 Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatz-, Verbrauchs-, Export-, Import-, Mehrwertsteuer- oder ähnlicher Steuern („ Steuern “). Die Seneca AG wird die anfallende Steuer als gesonderten Posten auf ihrer Rechnung an den Kunden ausweisen. 

 

10.3 Dem Kunden werden die Gebühren für die Lösung, die professionellen Dienstleistungen und alle anfallenden Steuern jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn, dies wird nach Treu und Glauben bestritten. 

 

10.4 Alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Beträge sind vom Kunden in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung zu zahlen. 

 

10.5 Seneca AG kann den Zugang des Kunden zum Support, zur Wartung und zur Lösung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum eingehen und nicht nach Treu und Glauben aus objektiv angemessenen Gründen bestritten werden . 

 

11 EIGENTUMSRECHTE 

11.1 Die Lösung und Dokumentation sind geschütztes geistiges Eigentum der Seneca AG und ihrer Lizenzgeber. Vorbehaltlich einer in dieser Vereinbarung gewährten Lizenz behält die Seneca AG das alleinige und ausschließliche Eigentum an allen Rechten, Titeln und Interessen an der Lösung, Dokumentation und allen anderen zu deren Bereitstellung verwendeten Technologien. 

 

11.2 Alle Erweiterungen, Modifikationen, Korrekturen und abgeleiteten Arbeiten, die in oder durch die Lösung vorgenommen werden, gelten für die Zwecke dieser Vereinbarung als Teil der Lösung und sind Eigentum der Seneca AG. 

 

11.3 Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Ansprüche an (i) Kundendaten, (ii) vom Kunden erstellten Modellen und (iii) vom Kunden durch die Verarbeitung von Kundendaten durch die Lösung generierten Vorhersagedaten. 

 

11.4 Seneca AG ist Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an allem, was von ihr im Rahmen der Erbringung der professionellen Dienstleistungen bereitgestellt oder geschaffen wird. 

 

12 KUNDENDATEN 

12.1 Die Parteien haben die Informationssicherheitsrichtlinie der Seneca AG, verfügbar unter https://www.aishe24.com/p/privacy-policy.html  , sowie die Datenverarbeitungsrichtlinie der Seneca AG, verfügbar unter https://www.aishe24.com/, einzuhalten. p/Data  Verarbeitung. 

 

12.2 Der Kunde muss alle für die Nutzung der Lösung geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. 

 

12.3 Seneca AG verarbeitet Kundendaten nur, soweit dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist. 

 

12.4 Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um die Kundendaten der Seneca AG zur Verfügung zu stellen. 

 

12.5 Der Kunde darf die Lösung nicht nutzen oder anderen die Nutzung gestatten:

(a) für illegale oder betrügerische Aktivitäten; 

(b) die Rechte anderer zu verletzen; 

(c) um Gewalt, Terrorismus oder andere schwere Schäden anzudrohen, anzustiften, zu fördern oder aktiv zu unterstützen; 

(d) für Inhalte oder Aktivitäten, die die sexuelle Ausbeutung oder den sexuellen Missbrauch von Kindern fördern; 

(e) die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit eines Benutzers, Netzwerks, Computers oder Kommunikationssystems, einer Softwareanwendung oder eines Netzwerks oder Computergeräts zu verletzen. 

12.6 Vorbehaltlich Abschnitt

 

12.7: Wenn der Kunde die Lösung als SaaS nutzt, darf der Kunde Folgendes nicht in die Lösung importieren oder anderen erlauben, Folgendes in die Lösung zu importieren: 

(a) Trojaner, Würmer, Viren oder anderer Code, der keinem legitimen Zweck dient und der destruktiv, deaktivierend oder schädlich sein soll oder den unbefugten Zugriff auf Informationen oder Software oder die Offenlegung oder Beschädigung von Informationen oder Software ermöglicht; 

(b) Daten, die den Datensicherheitsstandards der Zahlungskartenindustrie unterliegen, oder andere Finanzkontonummern oder Anmeldeinformationen; 

(c) Informationen, die durch den US Health Insurance Portability and Accountability Act geregelt sind; 

(d) Sozialversicherungsnummern (oder örtliche Äquivalente), Führerscheinnummern oder andere staatliche Ausweisnummern; 

(e) sensible personenbezogene Daten (einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 und Daten zu Straftaten gemäß Artikel 10 der Datenschutz-Grundverordnung der EU und des Vereinigten Königreichs); 

(f) personenbezogene Daten von Personen unter 16 Jahren; 

(g) Informationen, die der Regulierung oder dem Schutz gemäß dem US-amerikanischen Gramm-Leach-Bliley Act, dem US-amerikanischen Children's Online Privacy Protection Act oder ähnlichen ausländischen oder inländischen Gesetzen unterliegen; oder 

(h) Inhalte, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. 

 

12.8 Die in 12.6 (b)-(g) aufgeführten personenbezogenen Daten, die gemäß den geltenden Vorschriften anonymisiert wurden, können in die SaaS-Lösung importiert werden. 

 

12.9 Für die SaaS-Version der Lösung ist die Seneca AG berechtigt , sämtliche Kundendaten zu löschen oder den Zugriff des Kunden auf die Lösung zu sperren: 

(a) wenn der Kunde gegen Abschnitt 12.5 oder 12.6 verstößt; 

(b) wenn die Entfernung oder Sperrung der Kundendaten erforderlich ist, um die Sicherheit oder Integrität der Lösung, der Seneca AG oder eines Dritten zu schützen; oder 

(c) um gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder anderen Regierungsbehörden zu reagieren. 

 

12.10 Seneca AG wird alle gemäß Abschnitt 12.8 ergriffenen Maßnahmen so bald wie möglich schriftlich mitteilen, sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist. Seneca AG wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die betreffenden Kundendaten zu löschen, ohne den Zugriff auf die Lösung auszusetzen. Wenn der Zugriff auf die Lösung gesperrt wird, stellt Seneca AG den Zugriff des Kunden schnellstmöglich wieder her, nachdem die betreffenden Kundendaten gelöscht wurden. 

 

13 VERTRAULICHKEIT 

13.1 „ Vertrauliche Informationen “ bezeichnet alle Informationen einer Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen („ Offensteller “), die der anderen Partei („ Empfänger “) offengelegt werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder dem Empfänger vernünftigerweise bekannt sein sollten, dass sie vertraulich sind aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung. 

 

13.2 Der Empfänger muss: 

(a) die vertraulichen Informationen des Offenlegers nicht für Zwecke außerhalb dieser Vereinbarung verwenden; 

(b) diese vertraulichen Informationen nicht gegenüber natürlichen oder juristischen Personen offenzulegen, außer wenn dies erforderlich ist; 

(c) sicherstellen, dass jeder, dem vertrauliche Informationen offengelegt werden, an schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen des Empfängers gebunden ist; Und 

(d) angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen zu schützen. 

 

13.3 Wenn der Empfänger durch geltendes Recht, Gerichtsbeschluss oder die Regeln einer Börse, an der er notiert ist, zur Offenlegung solcher vertraulichen Informationen verpflichtet ist, wird er, sofern gesetzlich zulässig, zunächst den Offenlegenden schriftlich benachrichtigen. Soweit es innerhalb seiner Kontrolle liegt, muss der Empfänger der Offenlegenden gestatten, in alle relevanten Verfahren einzugreifen, um seine Interessen an seinen vertraulichen Informationen zu schützen. 

 

13.4 Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die der Empfänger vorweisen kann: 

(a) sich rechtmäßig in seinem Besitz befand oder ihm vor Erhalt ohne Einschränkung seiner Offenlegung bekannt war; 

(b) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden; 

(c) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wird; oder 

(d) rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten wurden. 

 

13.5 Der Empfänger erkennt an, dass die unbefugte Offenlegung der vertraulichen Informationen des Offenlegers dem Offenleger erheblichen Schaden zufügen könnte, für den Schadensersatz kein angemessener Rechtsbehelf wäre. 

 

14 GARANTIEN 

14.1 Seneca AG gewährleistet, dass:

(a) während der ersten 90 Tage nach dem Datum der jeweiligen Bestellung wird die Lösung in allen wesentlichen Belangen der Funktionalität entsprechen, die in der jeweils aktuellen Dokumentation für die jeweilige Softwareversion beschrieben ist; 

(b) die Lösung unterliegt keinem „Copyleft“ oder einer anderen Verpflichtung oder Bedingung, die die Offenlegung, Lizenzierung oder Verbreitung der Lösung oder einer in Verbindung mit der Lösung verwendeten Kundensoftware (einschließlich etwaigem Quellcode) erfordert; 

(c) es muss alle für den Betrieb seines Geschäfts geltenden Gesetze einhalten; Und 

(d) Die professionellen Dienstleistungen werden im Einklang mit guten Industriestandards von entsprechend qualifiziertem Personal mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht. 

 

14.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Abschnitt 14.1(a) besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden darin, dass Seneca AG wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um reproduzierbare Nichtkonformitäten zu beheben. Sollten solche Bemühungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung des Kunden erfolglos bleiben, kann der Kunde die Lizenz für die betroffene Lösung kündigen. Die Seneca AG erstattet dann umgehend die im Voraus gezahlten Lizenzgebühren für die Restlaufzeit des Abonnements für die jeweilige Lösung, gerechnet ab dem Kündigungsdatum, anteilig zurück. 

 

14.3 Die Garantie in Abschnitt 14.1(a) gilt nicht, soweit eine Nichtkonformität verursacht wird durch:

(a) Der Kunde nutzt die Lösung mit einer Anwendung oder in einer Umgebung, die nicht in der Dokumentation beschrieben ist; oder

(b) Änderungen an der Lösung, die nicht von Seneca AG, autorisierten Vertretern von Seneca AG oder mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Seneca AG vorgenommen wurden.

 

14.4 Der Kunde erkennt an, dass die Genauigkeit der von der Lösung erstellten Modelle von den Kundendaten abhängt, die zum Erstellen der Modelle verwendet werden. Die Seneca AG übernimmt keine Garantie für die Genauigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der von der Lösung verwendeten Modelle oder der von der Lösung getroffenen Vorhersagen im Live-Betrieb. 

 

14.5 Seneca AG gibt nur die ausdrücklichen Garantien in dieser Vereinbarung. Alle anderen Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen, die aufgrund von Gesetz, Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise wirksam sein oder implizit oder in diese Vereinbarung einbezogen werden könnten, sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

 

15 SCHADENERSATZ 

15.1 Vorbehaltlich Abschnitt 15.3 verpflichtet sich die Seneca AG, den Kunden auf eigene Kosten gegen jegliche Ansprüche Dritter zu verteidigen (oder, nach Wahl der Seneca AG, beizulegen), soweit diese Ansprüche geltend machen, dass die Lösung ein Patent oder Urheberrecht verletzt oder missbraucht , Marke oder Geschäftsgeheimnis dieses Dritten und Seneca AG trägt alle Kosten und Schadensersatzansprüche, die dem Kunden aufgrund eines solchen Anspruchs von einem zuständigen Gericht rechtskräftig zugesprochen werden. 

 

15.2 Wenn die Nutzung der Lösung Gegenstand eines solchen Anspruchs ist oder nach alleiniger Auffassung der Seneca AG wahrscheinlich sein wird, ist die Seneca AG berechtigt: 

(a) die anwendbare Lösung durch eine funktional gleichwertige, nicht verletzende Technologie ersetzen; 

(b) eine Lizenz für die weitere Nutzung der betreffenden Lösung durch den Kunden erhalten; oder 

(c) diesen Vertrag oder die Lizenz für die verletzende Lösung kündigen und eine anteilige Rückerstattung der Lizenzgebühren leisten, die im Voraus für den Rest der Abonnementlaufzeit für die entsprechende Lösung gezahlt wurden, gerechnet ab dem Datum der Kündigung. 

 

15.3 Die Entschädigung in Abschnitt 15.1 gilt nicht: 

(a) wenn die Lösung von jemand anderem als der Seneca AG geändert wird; 

(b) wenn der Verstoß dadurch verursacht wird, dass der Kunde die Lösung mit Anwendungen, Codes oder Produkten kombiniert, die nicht von der Seneca AG stammen; 

(c) im Falle der fortgesetzten Nutzung einer rechtsverletzenden Version der Lösung, nachdem Seneca AG eine nicht rechtsverletzende Version bereitgestellt hat; oder 

(d) soweit ein Verstoß gegen diese Vereinbarung den Verstoßanspruch verursacht hat. 

15.4 Das Vorstehende stellt das einzige Rechtsmittel des Kunden bei Ansprüchen wegen der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter dar. 

 

15.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Seneca AG auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche Dritter zu verteidigen, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen die Abschnitte 12.5 oder 12.6 ergeben, und der Kunde übernimmt alle Kosten und Schadensersatzansprüche, die der Seneca AG aufgrund eines solchen Verstoßes von einem zuständigen Gericht rechtskräftig zugesprochen wurden beanspruchen. 

 

15.6 Die Verpflichtungen einer freistellenden Partei gemäß diesem Abschnitt 15 gelten nur, wenn: 

(a) Die andere Partei benachrichtigt die entschädigende Partei so schnell wie möglich schriftlich über den Entschädigungsanspruch, sobald sie von dem Anspruch Kenntnis erlangt. 

(b) die entschädigte Partei gibt kein Haftungs- oder Verschuldensgeständnis ab; 

(c) die entschädigende Partei erhält die alleinige Kontrolle über die Verteidigung des Anspruchs und dessen Beilegung; Und 

(d) die entschädigte Partei leistet der entschädigenden Partei jede angemessene Unterstützung. 

 

16 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

16.1 Vorbehaltlich Abschnitt 16.4 übernimmt die Seneca AG keine Haftung im Zusammenhang mit dem Vertrauen des Kunden auf die von der Lösung gemachten Vorhersagen, mit Ausnahme von Verlusten oder Schäden, die dem Kunden direkt dadurch entstehen, dass die Lösung nicht gemäß der Dokumentation funktioniert. 

16.2 Vorbehaltlich Abschnitt 16.4 haftet keine Partei in keinem Fall für Folgendes: (a) Umsatz- oder Gewinnverluste; (b) Verlust oder Schädigung des Rufs des Unternehmens; (c) Nutzungsausfall oder Betriebsunterbrechung; (d) Verlust verschwendeter Management- oder Personalzeit; (e) Datenverlust; oder (f) indirekte, zufällige, besondere, Straf- oder Folgeschäden, sei es im Rahmen einer vertraglichen oder unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), selbst wenn die andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. 

 

16.3 Vorbehaltlich der Abschnitte 16.1, 16.2 und 16.4 ist die Haftung jeder Partei für Schäden, die an die andere Partei zu zahlen sind, oder, im Fall der Seneca AG, die Haftung für Schäden, die an den Kunden oder in Bezug auf ein verbundenes Unternehmen zu zahlen sind (sei es wegen Vertragsbruch, Falschdarstellungen, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängige Haftung, andere unerlaubte Handlungen oder sonstiges) im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und allen Bestellungen sind wie folgt beschränkt. Die Haftung jeder Partei für Schäden in einem vollständigen Kalenderjahr nach Abschluss dieser Vereinbarung wird 100 % der gesamten an die Seneca AG im unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten Gebühren (zuzüglich der zu zahlenden Gebühren) nicht überschreiten. Für etwaige Schadensersatzansprüche, die im ersten Kalenderjahr zu zahlen sind, entspricht die Summe dem Gesamtbetrag, der im ersten Jahr der Abonnementlaufzeit zu zahlen ist. 

 

16.4 Nichts in dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer der Parteien ein oder schließt sie aus für: 

(a) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden; 

(b) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; 

(c) seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 15 (Entschädigung); 

(d) im Fall des Kunden, für: (i) Verstoß gegen Abschnitt 4 (Nutzungsbeschränkungen) oder 12.5 oder 12.6 (Kundendaten) und (ii) Zahlung von Gebühren; 

(e) alle Angelegenheiten, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.  

 

17 WIEDERVERKÄUFER 

17.1 Wenn der Kunde Einkäufe über einen autorisierten Partner der Seneca AG („ Partner “) tätigt:

(a) Anstatt die Seneca AG zu bezahlen, zahlt der Kunde die entsprechenden Beträge an den Partner, wie zwischen dem Kunden und dem Partner vereinbart; Und 

(b) Die Einzelheiten der Kundenbestellung (z. B. welche Lösung der Kunde nutzen darf, wie die Ansprüche des Kunden bemessen werden, die Abonnementlaufzeit usw.) entsprechen den Angaben in der Bestellung zwischen Partner und Kunde und werden der Seneca AG mitgeteilt.

 

17.2 Partner sind nicht berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern oder im Namen der Seneca AG irgendwelche Versprechungen oder Verpflichtungen einzugehen, und die Seneca AG ist nicht an Verpflichtungen gegenüber dem Kunden gebunden, die nicht in dieser Vereinbarung oder schriftlich durch einen autorisierten Vertreter der Seneca AG festgelegt sind. 

 

17.3 Der vom Partner an die Seneca AG für die Nutzung der jeweiligen Lösung im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlte oder zu zahlende Betrag gilt als der im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlte oder zu zahlende Betrag für die Zwecke der Berechnung der Haftungsobergrenze in Abschnitt 16.3 (Haftungsbeschränkung) und sonstiger anteilige Rückerstattung.

 

 

 

18 DATEN DER Seneca AG 

18.1 Wenn Kunden die Lösung nutzen, kann die Seneca AG Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Lösung wie in diesem Abschnitt 18 beschrieben erheben und verarbeiten. Soweit diese Daten personenbezogene Daten umfassen, ist die Seneca AG ein Datenverantwortlicher gemäß der DSGVO und im Vereinigten Königreich DSGVO und entspricht den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzrichtlinie der Seneca AG, die Sie unter https://www.aishe24.com/p/privacy-policy.html finden

18.2 Benutzermetriken: Wenn Kunden die SaaS-Version der Lösung verwenden, kann die Seneca AG mithilfe des Benutzeraktivitätsmonitors (siehe https://www.aishe24.com/p/aiman-) automatisch Daten über die Nutzung der Lösung durch Kunden sammeln und analysieren. help-documantation.html für eine Beschreibung von User Activity Monitor). Zu diesen Daten gehören technische Protokolle, die Häufigkeit der Anmeldungen, die Anzahl der bereitgestellten Modelle sowie die Nutzung und das Engagement von Funktionen. Eine vollständige Liste aller über den User Activity Monitor erfassten Datenpunkte finden Sie unter User Activity Monitor Report Types unter https://www.aishe24.com/p/aishe-help-documantation.html  (gemeinsam „ Benutzermetriken “).

 

Wenn Kunden die On-Premise-Version der Lösung nutzen, kann die Seneca AG Benutzermetriken nur analysieren, wenn sie uns von einem einzelnen Benutzer oder der Organisation, für die die Person arbeitet, bereitgestellt werden. Der Benutzeraktivitätsmonitor ist auch für den Admin-Benutzer eines Kunden zugänglich, sodass Kunden ihre eigenen Benutzermetriken überprüfen können. Für SaaS-Benutzer kann die Seneca AG zusätzlich zu den über den User Activity Monitor erfassten Datenpunkten Benutzerinteraktions- und Navigationsdaten, einschließlich Clickstream- und Maus-Tracking, erfassen. Wenn Seneca AG Benutzermetriken für andere als die in der Datenschutzrichtlinie beschriebenen Zwecke verwendet, werden personenbezogene Daten und Kundendaten gemäß geltendem Recht anonymisiert.

 

18.3 Metadaten: Wenn Kunden die SaaS-Version der Lösung nutzen, kann die Seneca AG automatisch Daten sammeln und analysieren, die die Kundendaten, Modelle und Projekte eines Kunden beschreiben. Dazu gehören Datenpunkte wie Datensatzzusammenfassungsstatistiken, Datensatzgröße, Projekttyp, Modellgenauigkeitsmetriken, Laufzeiten, Projekt- und Modellmarkierungen oder -fehler, bestimmte ausgeführte Modelle und Blaupausen sowie die Parameter solcher Modelle und Blaupausen. (Siehe https://www.aishe24.com/p/assistant.html ) für eine Beschreibung der „Blaupausen“) (zusammen „ Metadaten“ )“). Wenn Kunden die On-Premise-Version der Lösung nutzen, kann die Seneca AG Metadaten nur analysieren, wenn sie uns von einem einzelnen Benutzer oder der Organisation, für die die Person arbeitet, bereitgestellt werden. Metadaten sind stets anonymisiert aus personenbezogenen Daten und Kundendaten. 

 

18.4 Kontaktdaten: Seneca AG erhebt personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Personal von Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung mit Kunden, auch soweit dies für den Zugriff auf die Lösung und den Support erforderlich ist. Zu den erfassten Kontaktdaten gehören Kontaktinformationen und Beschäftigungsinformationen wie Arbeitgeber und Berufsbezeichnung. Die Kontaktdaten werden zu Verwaltungs- und Kontoverwaltungszwecken verwendet, um die Lösung bereitzustellen und abzurechnen, Kunden über neue Produkte und Produktaktualisierungen zu informieren und unseren vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Verarbeitung der Kontaktdaten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. 

 

 

19 AISHE-SERVICE  

19.1 Die Bedingungen in diesem Abschnitt 19 gelten für Aishe-Produkte oder -Dienstleistungen („ Aishe-Dienst “) und ersetzen nur in Bezug auf diesen AISHE-Dienst alle anderen gegenteiligen Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

 

19.2 Credits zur Nutzung von Aishe („ Aishe-Credits “) werden wie in der AISHE-Serviceverbrauchstabelle der Seneca AG unter https://www.aishe24.com/p/about-aishe.html beschrieben verbraucht

 

19.3 Aishe-Credits verfallen am Ende der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Abonnementlaufzeit, vorausgesetzt, dass ungenutzte Aishe-Credits auf eine nachfolgende Abonnementlaufzeit übertragen werden können, wenn (i) der Kunde dies vor dem Ende der dann aktuellen Abonnementlaufzeit tut ein neuer Kauf von Prepaid-Aishe-Credits und (ii) dieser Kauf von Aishe-Credits hat mindestens den gleichen Wert wie die für die dann aktuelle Abonnementlaufzeit gekauften. 

 

19.4 Wenn der Kunde den AISHE-Dienst weiterhin nutzt, nachdem er alle vorausbezahlten Aishe-Credits aufgebraucht hat oder nachdem die entsprechende Abonnementlaufzeit abgelaufen ist, wird die Nutzung des Aishe-Dienstes durch den Kunden bis zu dem Zeitpunkt, an dem er Kunde ist, in nutzungsbasierte Dienste („On Demand“) umgewandelt kauft zusätzliche Prepaid-Aishe-Credits. Bei der Nutzung des AISHE-Dienstes auf Abruf werden dem Kunden die verbrauchten Aishe-Credits monatlich im Nachhinein zu den in der AISHE-Dienstverbrauchstabelle der Seneca AG aufgeführten Preisen in Rechnung gestellt. Die On-Demand-Nutzung des Kunden wird beendet, wenn der Kunde eine neue Bestellung für Prepaid-Aishe-Credits unterzeichnet. 

 

19.5 „ Support “ für den AISHE-Service bezeichnet die technischen Supportdienste, die unter https://www.aishe24.com/p/help.html  zu finden sind. Support wird nur bereitgestellt, wenn der Kunde im Voraus bezahlte Aishe-Credits verwendet, nicht für eine On-Demand-Nutzung. 

 

19.6 Wenn die Vereinbarung eine Rückerstattung der für den Rest der Abonnementlaufzeit im Voraus gezahlten Gebühren vorsieht, erfolgen Rückerstattungen im Zusammenhang mit dem AISHE-Service nur für ungenutzte Aishe-Credits. 

 

20 GESAMTE VEREINBARUNG 

20.1 Diese Vereinbarung und alle darin genannten Dokumente stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung der Parteien dar und ersetzen alle Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen, Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. 

 

20.2 Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf eine Erklärung, Zusicherung, Zusicherung, Verständnis oder Gewährleistung (ob schriftlich oder nicht) einer Person verlassen hat und diesbezüglich kein Recht oder Rechtsmittel hat ( unabhängig davon, ob sie Vertragspartei dieser Vereinbarung sind oder nicht), sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt. 

 

21 HINWEISE 

21.1 Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per Hand, E-Mail, erstklassiger Prepaid-Post oder per Einschreiben zugestellt werden. 

 

21.2 Mitteilungen für Seneca AG sind an seneca.ag at gmail.com oder  Seneca AG 24 SL Av. zu senden. Just Marlés Vilarrodona, 1, 17310 Lloret de Mar, Girona, Spanien , z. Hd.: Legal. 

 

21.3 Mitteilungen für den Kunden sind an die Rechnungsadresse auf der Bestellung oder an die Adresse oben in dieser Vereinbarung zu senden.

 

21.4 Eine Mitteilung gilt als erteilt: 

(a) bei Erhalt, bei Zustellung per Hand oder E-Mail; oder 

(b) am nächsten Werktag nach dem Versand, wenn der Versand per vorfrankierter Post erster Klasse oder per Einschreiben erfolgt; 

(c) fünf Werktage nach dem Versand bei internationalem Versand. 

 

22 ALLGEMEINES 

22.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet diese Vereinbarung für Dritte keinerlei Rechte zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung. 

 

22.2 Sollte diese Vereinbarung im Widerspruch zu den Bedingungen einer Bestellung stehen, haben die Bedingungen der Bestellung ausschließlich in Bezug auf die von der Bestellung abgedeckten Lösungen und professionellen Dienstleistungen Vorrang. Alle vom Kunden erteilten Bestellungen gelten ausschließlich als Service für den Kunden und stellen, ungeachtet der Annahme der Bestellungen durch die Seneca AG, keine Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Vereinbarung dar. 

 

22.3 Jeder Verzicht oder jede Änderung der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. 

 

22.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit allen Änderungen, die erforderlich sind, um die geschäftliche Absicht der Parteien in die Tat umzusetzen. 

 

22.5 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in dieser Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder schränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts ein Abhilfe. Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs wird die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken. 

 

22.6 Seneca AG ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Angestellter des Kunden. Zu keinem Zeitpunkt darf eine Partei irgendwelche Verpflichtungen eingehen oder Gebühren oder Ausgaben für oder im Namen der anderen Partei übernehmen oder als Vertreter, Partner, Joint Venture, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer der anderen Partei gelten. 

 

22.7 Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. Diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden, vorausgesetzt, dass jede Partei ihre hierin enthaltenen Rechte und/oder Pflichten an eines ihrer verbundenen Unternehmen abtreten kann. oder an ein Unternehmen, das alle oder im Wesentlichen alle seine Vermögenswerte erwirbt, vorausgesetzt immer, dass der Zessionar in der Lage ist, die Verpflichtungen des Zedenten zu erfüllen. 

 

22.8 Weder das Uniform Commercial Code (UCC), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf noch das Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) gelten für diese Vereinbarung. 

 

22.9 Gemäß der Definition in Abschnitt 2.101 der US Federal Acquisition Regulation (FAR) sind die Lösung und die Dokumentation „kommerzielle Gegenstände“ und gelten gemäß US Defence Federal Acquisition Regulation Supplement (DFARS) Abschnitt 252.227 7014 (a) (1) und (5). „kommerzielle Computersoftware“ und „kommerzielle Computersoftwaredokumentation“. In Übereinstimmung mit DFARS-Abschnitt 227.7202 und FAR-Abschnitt 12.212 unterliegt jede Nutzungsänderung, Reproduktion, Veröffentlichung, Aufführung, Anzeige oder Offenlegung dieser kommerziellen Software oder kommerziellen Softwaredokumentation durch die US-Regierung ausschließlich den Bedingungen dieser Vereinbarung und ist verboten außer in dem durch die Bedingungen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Umfang. 

 

22.10 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich Handlungen einer Regierung oder Regierungsbehörde, wie z. B. die Blockierung des Internetverkehrs oder einer Webseite (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“ ) . Die Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, der der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt entspricht. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei die entsprechende Bestellung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. 

 

22.11 Der Kunde stimmt zu, dass die Seneca AG in den Marketingmaterialien und auf der Website der Seneca AG auf den Kunden mit ihrem Handelsnamen und Logo hinweisen und das Geschäft des Kunden kurz beschreiben darf. 

 

22.12 Die Seneca AG wird während der gesamten Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz bei einem seriösen Versicherungsanbieter aufrechterhalten, der im Verhältnis zu ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag wirtschaftlich angemessen ist. Auf schriftliche Anfrage wird die Seneca AG dem Kunden den Abschluss einer solchen Versicherung nachweisen. 

 

22.13 Jede Partei versichert, dass ihr Unterzeichner, dessen Unterschrift unten aufgeführt ist, ordnungsgemäß durch alle erforderlichen Unternehmens- oder sonstigen geeigneten Maßnahmen zur Ausführung dieser Vereinbarung autorisiert ist. 

 

22.14 Sofern nicht in Bezug auf SCCs (Standardvertragsklauseln) angegeben, die von den Parteien in Bezug auf die internationale Übermittlung personenbezogener Daten gemäß der Datenverarbeitungsrichtlinie der Seneca AG, dieser Vereinbarung und etwaigen daraus resultierenden Streitigkeiten (ob vertraglich oder außervertraglich) vereinbart wurden aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung unterliegen den Gesetzen der Europäischen Union und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen. Die Vereinbarung unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte mit Sitz in Girona, Spanien, und jede Partei stimmt der ausschließlichen persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu.

 

© Seneca AG, Lloret de Mar, 10. Mai 2023, Spanien

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