PARTNERVEREINBARUNG

PARTNERVEREINBARUNG FÜR AISHE CLIENT

 

Diese Seneca-Partnervereinbarung („ Vereinbarung “) wird mit dem Datum der letzten untenstehenden Unterschrift („ Datum des Inkrafttretens “) geschlossen von und zwischen:

 

(1) Seneca AG 24 SL Av. Just Marlés Vilarrodona, 1, 17310 Lloret de Mar, Girona, Spanien („ Seneca “)


Und


(2) _________________ , eine _________ Körperschaft mit Sitz in __________ („ Partner “).


Seneca und Partner werden als „ Partei “ und gemeinsam als „ Parteien “ bezeichnet .

 

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1. DEFINITIONEN

In dieser Vereinbarung werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Verbundenes Unternehmen bedeutet in Bezug auf eine Partei jedes Unternehmen, das diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ihr ist
  • eine solche Partei , wobei „Kontrolle“ den direkten oder indirekten Besitz von mindestens 51 % der Aktien oder Beteiligungen dieses Unternehmens bedeutet.
  • Genehmigungsbenachrichtigung an den Partner per E-Mail oder über das Partnerportal über die Genehmigung eines im Partnerportal registrierten Leads durch Seneca.
  • Vertrauliche Informationen sind alle Informationen einer Partei („ offenlegende Partei “), die der anderen Partei („ empfangende Partei “) offengelegt werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind oder der empfangenden Partei aufgrund dessen vernünftigerweise bekannt sein sollten, dass sie vertraulich sind Art der Informationen und die Umstände der Offenlegung.
  • Kunde ist ein Kunde, der die Lösung für interne Geschäftszwecke erwirbt.
  • Kundenlizenzvertrag Der Rahmenlizenzvertrag oder ein anderer ausgehandelter Lizenzvertrag, den ein Kunde mit Seneca abschließt .
  • Dokumentation: Die als Teil der Lösung bereitgestellte Dokumentation (da sie von Zeit zu Zeit von Seneca aktualisiert werden kann).
  • Gebühren die in einer Bestellung angegebenen Gebühren für die Lösung.
  • Führen Sie einen Lead:
  • vom Partner initiiert für eine potenzielle Transaktion mit einem neuen Kunden, über die Seneca keine Aufzeichnungen hat; oder von Seneca Partner vorgestellt werden.
  • Marge ist der Prozentsatz der von einem Kunden gezahlten Gebühren, der als Marge an den Partner zu zahlen ist, wie im Partnerprogramm-Leitfaden dargelegt.
  • Master-Lizenzvereinbarung: Die Seneca-Standardform der Master-Lizenzvereinbarung unter der in der jeweiligen Bestellung angegebenen URL.
  • „New Business Meeting“ hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 3 gegeben wird.
  • Opportunity, ein Lead, der von Seneca mit einer Genehmigungsmitteilung genehmigt wurde und bei dem ein neues Geschäftstreffen stattgefunden hat.
  • Bestellen Sie eine Bestellung, ein Bestellformular, eine Leistungsbeschreibung oder eine Bestellung, die auf diese Vereinbarung verweist und Einzelheiten zu den Gebühren, der zu erwerbenden Lösung und bei Wiederverkaufstransaktionen die Höhe der Marge enthält.
  • Partnerportal Senecas Online-Partnerportal unter https://www.aishe24.com/.
  • Partnerprogramm Die im Partnerprogramm-Leitfaden beschriebenen Seneca-Partnerprogramme, die von Zeit zu Zeit von Seneca aktualisiert werden können, sowie alle anderen Programme, die durch Bezugnahme in diese Vereinbarung einbezogen werden.
  • Partnerprogramm-Leitfaden Der Seneca-Partnerprogramm-Leitfaden ist über das Partnerportal verfügbar.
  • Lösung der Seneca-Produkte und -Dienste (einschließlich aller Updates, die Seneca allgemein verfügbar macht), wie in einer Bestellung beschrieben.
  • Laufzeit: Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und endet, wenn diese Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen gekündigt wird.
  • Gebiet ______________________
  • Eine Transaktion ist eine Gelegenheit, die in einen rechtsverbindlichen Verkauf der Lösung an einen Kunden durch den Partner umgewandelt wurde.

 

2 LAUFZEIT DIESER VEREINBARUNG

2.1 Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt für die gesamte Laufzeit.

 

3 PARTNERPROGRAMM

3.1 Anhang 1 gilt, wenn der Partner die Seneca-Lösung weiterverkauft.

 

3.2 Anhang 2 gilt, wenn der Partner einen potenziellen Lead an Seneca verweist.

 

3.3 Lead-Registrierungsprozess:

  • Der Partner registriert identifizierte Leads im Partnerportal.
  • Seneca ist berechtigt, registrierte Leads zu genehmigen oder abzulehnen.
  • Wenn ein Lead genehmigt wird, übermittelt Seneca dem Partner eine Genehmigungsmitteilung.
  • Seneca darf einem anderen Partner sechs Monate lang ab dem Datum der Genehmigungsmitteilung (der „ Exklusivitätszeitraum “) keine weitere Genehmigungsmitteilung für denselben Lead ausstellen .
  • Innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum einer Genehmigungsmitteilung wird der Partner ein Treffen mit dem Lead vereinbaren und daran teilnehmen, um die Bedingungen einer möglichen Transaktion zu besprechen („ Neugeschäftstreffen “). Der Lead wird zu einer Chance, sobald das New Business Meeting stattgefunden hat.
  • Wenn das New Business Meeting nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum einer Genehmigungsmitteilung stattfindet, läuft der Exklusivitätszeitraum automatisch ab. Der Partner kann den Lead erneut registrieren und Seneca kann eine weitere Genehmigungsmitteilung ausstellen. In diesem Fall gilt der Prozess in den Abschnitten (c) bis (e) oben erneut.
  • Seneca kann Leads identifizieren, die es dem Partner zur Verfügung stellen möchte. Wenn Seneca einen solchen Lead identifiziert, wird Seneca den Partner benachrichtigen. Wenn der Partner den Lead nicht verfolgen möchte, muss er Seneca schriftlich benachrichtigen. Wenn der Partner dies tun möchte, muss der Hauptpartner das Verfahren in den Abschnitten (a) bis (f) oben befolgen. .
  • Mit Ablauf des Exklusivitätszeitraums erlöschen alle Rechte des Partners in Bezug auf die Gelegenheit automatisch, es sei denn, der Partner registriert den Lead erneut und Seneca stellt eine weitere Genehmigungsmitteilung aus.
  • Seneca ist berechtigt, eine Genehmigungsmitteilung zu widerrufen, wenn:
  • Der Partner stellt dem Kunden für die Gelegenheit einen Technologie- oder Dienstanbieter vor, der mit der Lösung konkurriert;
  • (ii) der Partner entwickelt die Gelegenheit nicht aktiv zur angemessenen Zufriedenheit von Seneca weiter; (iii) der Partner oder Seneca nicht in der Lage ist, die für die Gelegenheit erforderliche Software oder Dienste bereitzustellen; oder
  • (iv) der Kunde für die Gelegenheit gibt an, dass er nicht mehr mit Partner oder Seneca zusammenarbeiten möchte.
  • Im Falle eines Konflikts zwischen mehreren Partnern im Zusammenhang mit der Einführung eines Leads ist Seneca berechtigt zu bestimmen, welcher Partner die Genehmigungsmitteilung erhält.
 

3.4 Seneca ist berechtigt, das Partnerprogramm, den Partnerprogramm-Leitfaden oder beide nach Mitteilung an den Partner zu ändern. Die Benachrichtigung kann über das Partnerportal oder per E-Mail erfolgen.

 

3.5 Wenn Seneca dem Partner nicht zum Weiterverkauf bestimmte („ NFR “) Lizenzen für die Lösung bereitstellt, nutzt der Partner diese NFR-Lizenzen gemäß den Bedingungen des Rahmenlizenzvertrags. Obwohl:

  • Der Partner darf während der Laufzeit nur NFR-Lizenzen für die Lösung nutzen;
  • Der Partner darf NFR-Lizenzen nur zu Produktdemonstrationszwecken verwenden; Und
  • Der Partner wird NFR-Lizenzen nicht für die eigene Datenverarbeitung verwenden.
 

3.6 Der Partner ist nicht berechtigt, einen Teil der Lösung zu dekompilieren, zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig auf eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren, und darf dies auch keinem Dritten gestatten, es sei denn, dies ist im Rechtsbereich des Kunden gesetzlich vorgeschrieben Die Gerichtsbarkeit lässt dies zu, wenn dies zum Zweck der Integration des Betriebs der Lösung mit dem Betrieb anderer vom Kunden verwendeter Software oder Systeme erforderlich ist. Bevor eine solche Maßnahme durchgeführt wird, muss der Partner dies mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitteilen. Die Ausnahme gilt nicht, wenn Seneca bereit ist, eine solche Maßnahme gegen eine angemessene kommerzielle Gebühr durchzuführen, oder die für die Erzielung einer solchen Integration erforderlichen Informationen innerhalb einer angemessenen Frist bereitstellt .

 

 

 

4 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

4.1 Die Lösung und die Dokumentation sind geistiges Eigentum von Seneca. Vorbehaltlich aller in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen behält Seneca das alleinige und ausschließliche Eigentum an allen Rechten, Titeln und Interessen an der Lösung, Dokumentation und allen anderen zu deren Bereitstellung verwendeten Technologien.

 

4.2 Alle an der Lösung vorgenommenen Erweiterungen, Modifikationen, Korrekturen und abgeleiteten Arbeiten gelten für die Zwecke dieser Vereinbarung als Teil der Lösung und sind Eigentum von Seneca.

 

4.3 Wenn der Partner Feedback zur Lösung gibt oder Änderungen oder Verbesserungen vorschlägt, gewährt der Partner Seneca kostenlos das vollständig bezahlte, unbefristete Recht, dieses Feedback für jeden Zweck zu nutzen.

 

4.4 Der Partner muss:

(a) keine Hinweise auf Eigentumsrechte ändern oder entfernen, die in der Lösung oder der Dokumentation erscheinen; (b) Seneca unverzüglich benachrichtigen, wenn Ihnen eine Verletzung oder sonstige Verletzung der Rechte von Seneca bekannt wird; und (c) alle Anstrengungen unternehmen, um die geistigen Eigentumsrechte von Seneca zu schützen.

 

 

 

5 GARANTIEN

5.1 Jede Partei erklärt, dass sie über die volle rechtliche Befugnis und Befugnis verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen und ihre Verpflichtungen daraus zu erfüllen.

 

5.2 Jegliche Garantien für die Lösung werden den Kunden von Seneca im Rahmen der geltenden Kundenlizenzvereinbarung direkt gewährt.

 

5.3 Der Partner darf keine Aussagen oder Zusicherungen über die Lösung machen, die irreführend oder täuschend sein könnten oder sich von den von Seneca schriftlich gemachten oder genehmigten Aussagen unterscheiden oder mit diesen nicht übereinstimmen.

 

5.4 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, sind alle anderen Bedingungen, Gewährleistungen oder sonstigen Bedingungen, die aufgrund von Gesetzen, Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise wirksam sein oder stillschweigend in diese Vereinbarung einbezogen werden könnten, ausgeschlossen.

 

 

 

6 ZAHLUNGEN, RECHNUNGSSTELLUNG UND STEUERN

6.1 Für Transaktionen gilt keine Marge:

  • wofür es keine Gelegenheit gibt; oder
  • wenn die zugehörige Genehmigungsmitteilung abgelaufen ist oder von Seneca widerrufen wird.
 

6.2 Wenn Seneca aufgrund eines Garantieanspruchs eines Kunden gemäß den Bedingungen einer Kundenlizenzvereinbarung zur Rückerstattung von Gebühren an den Partner verpflichtet ist, erstattet der Partner dem Kunden auch die entsprechende Marge innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag des Partners auf Rückerstattung von Seneca.

 

6.3 Der Partner hat Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, unabhängig davon, ob er eine Zahlung vom Kunden erhalten hat.

 

6.4 Auf Anfrage von Seneca muss der Partner unverzüglich Steuerbelege oder andere vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Dokumente vorlegen, aus denen die Zahlung etwaiger Quellensteuern hervorgeht.

 

6.5 Nach einer schriftlichen Mitteilung von mindestens 14 Tagen kann Seneca den Zugriff auf die Lösung sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum eingehen.

 

6.6 Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich etwaiger Verkaufs-, Verbrauchs-, Export-, Import-, Mehrwertsteuer- oder ähnlicher Steuern („ Steuern “). Der Partner ist für die Zahlung etwaiger Steuern verantwortlich. Der Partner muss Senecas Rechnungen für Steuern bezahlen, wann immer Seneca verpflichtet ist, Steuern vom Partner einzuziehen.

 

6.7 Alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Beträge sind vom Partner vollständig ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme eines gesetzlich vorgeschriebenen Abzugs oder Einbehalts von Steuern) zu zahlen. Auf Anfrage von Seneca muss der Partner unverzüglich Steuerbelege oder andere vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Dokumente vorlegen, aus denen die Zahlung etwaiger Quellensteuern hervorgeht.

 

6.8 Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, sind diese Vereinbarung und jede Bestellung nicht stornierbar und alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

 

 

 

7 PARTNERPFLICHTEN

7.1 Der Partner wird seinen im Partnerprogramm-Leitfaden aufgeführten Verpflichtungen nachkommen.

 

7.2 Der Partner muss:

  • die Lösung während der Laufzeit aktiv vermarkten;
  • ausschließlich gedruckte oder elektronische Marketingmaterialien verwenden, die von Seneca über das Partnerportal allgemein kommerziell verfügbar gemacht werden;
  • alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung der Lösung und die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einhalten; Und
  • alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die die Nutzung, den Export, den Re-Export und die Übertragung der Lösung und Dokumentation regeln, und alle erforderlichen lokalen und extraterritorialen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen einholen.
 

7.3 Der Partner gewährt Seneca hiermit eine vollständig bezahlte, nicht-exklusive Lizenz, den Partner mit seinem Handelsnamen und Logo zu bezeichnen und das Geschäft des Partners in den Marketingmaterialien von Seneca und auf der Seneca-Website kurz zu beschreiben.

 

8 KÜNDIGUNG

8.1 Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen:

  • aus Bequemlichkeitsgründen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von 60 Tagen;
  • für einen wesentlichen Verstoß der anderen Partei, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung der anderen Partei über den Verstoß behoben wird; oder
  • unverzüglich nach schriftlicher Mitteilung, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren oder ein anderes Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz, Verwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger eingeleitet wird.
 

8.2 Seneca hat das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Partner von einem Konkurrenten von Seneca übernommen oder mit diesem fusioniert wird.

 

8.3 Bei Beendigung dieser Vereinbarung:

  • alle von Seneca dem Partner gewährten Lizenzen erlöschen automatisch;
  • Der Partner wird alle vollständigen und teilweisen Kopien der Lösung unverzüglich vernichten oder an Seneca zurücksenden;
  • Der Partner wird die Nutzung des Namens und der Marken von Seneca unverzüglich einstellen und jegliche Zusicherungen, dass er ein Partner von Seneca ist, einstellen.
  • Jede Partei wird sämtliche Geräte, Besitztümer, Dokumentationen und sonstigen Gegenstände (sowie alle Kopien davon), die der anderen Partei gehören, unverzüglich zurückgeben und keine weitere Nutzung davon vornehmen. Und
  • Alle Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Datum der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz in Bezug auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung zu fordern, der zum oder vor dem Datum der Kündigung bestand, bleiben davon unberührt oder beeinträchtigt .
 

8.4 Die folgenden Abschnitte dieser Vereinbarung bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen: 1 (Definitionen), 4 (Rechte an geistigem Eigentum), 5 (Garantien), 6 (Zahlung und Rechnungsstellung), 8.3 (Folgen der Kündigung), 9 (Vertraulichkeit), 10 (Haftungsbeschränkung), 11 (Freistellung), 14 (Gesamte Vereinbarung), 15 (Mitteilungen), 16 (Allgemeines) sowie Absatz 2.4 von Anhang 1 (Kundenlizenzvereinbarungen und -beschränkungen), Absatz 4 von Anhang 1 (Zahlungen) und Abschnitt 1.2 von Anhang 2 (Zahlungen).

 

8.5 Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Partner im Rahmen angemessener Aufforderung durch Seneca zusammenarbeiten, um die vom Partner bereitgestellte laufende Unterstützung der Kunden nach alleinigem Ermessen von Seneca an Seneca oder an einen von Seneca ausgewählten Dritten zu übertragen.

 

 

9 VERTRAULICHKEIT

9.1 Die empfangende Partei wird:

  • Verwenden Sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für andere Zwecke als die, die für die empfangende Partei erforderlich sind, um ihre Rechte auszuüben und ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen.
  • Geben Sie solche vertraulichen Informationen nicht an andere Personen oder Organisationen weiter, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist.
  • Stellen Sie sicher, dass jeder, dem vertrauliche Informationen offengelegt werden, an schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen der empfangenden Partei gebunden ist. Und
  • Die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei muss mindestens genauso geschützt werden wie ihre eigenen vertraulichen Informationen.
 

9.2 Wenn die empfangende Partei durch geltendes Recht oder einen Gerichtsbeschluss zur Offenlegung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet ist, wird sie die offenlegende Partei zunächst schriftlich über diese Verpflichtung informieren und, soweit sie in ihrem Einflussbereich liegt, die Offenlegung gestatten Die Partei verpflichtet sich, in alle relevanten Verfahren einzugreifen, um ihre Interessen an ihren vertraulichen Informationen zu schützen, und die empfangende Partei wird der offenlegenden Partei bei der Suche nach einem solchen Schutz kooperieren.

 

9.3 Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann:

  • sich rechtmäßig in seinem Besitz befand oder ihm vor Erhalt ohne jegliche Einschränkung seiner Offenlegung bekannt war;
  • ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden;
  • unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wird; oder
  • rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten werden.
 

9.4 Die empfangende Partei erkennt an, dass die unbefugte Offenlegung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei der offenlegenden Partei erheblichen Schaden zufügen könnte, für den Schadensersatz kein angemessener Rechtsbehelf wäre.

 

10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 Vorbehaltlich Abschnitt 10.3 ist keine der Parteien in jedem Fall haftbar

  • Umsatz- oder Gewinnverluste;
  • Verlust oder Schädigung des Rufs des Unternehmens;
  • Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung;
  • Verlust verschwendeter Management- oder Personalzeit;
  • Datenverlust; oder
  • indirekte, zufällige, besondere, Straf- oder Folgeschäden, sei es im Rahmen einer vertraglichen oder unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), selbst wenn die andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
 

10.2 Vorbehaltlich der Abschnitte 10.1 und 10.3 übersteigt die Haftung einer der Parteien für Schäden (sei es aufgrund von Vertragsbruch, Falschdarstellungen, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung, anderen unerlaubten Handlungen oder aus anderen Gründen) im Rahmen dieser Vereinbarung einen Betrag in Höhe von 100 % der insgesamt gezahlten Gebühren zahlbar an Seneca in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Anspruch, der zu einem solchen Schadensersatz führt, oder, wenn keine Gebühren gezahlt oder zahlbar sind, 50.000 US-Dollar. Diese Haftungsbeschränkung gilt pauschal und gilt nicht pro Vorfall.

 

10.3 Die Einschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht für:

(a) Verstoß des Partners (oder eines Partnerunternehmens) gegen Abschnitt 3 (Partnerprogramm), Abschnitt 7 (Verpflichtungen des Partners), Abschnitt 9 (Vertraulichkeit), die Verpflichtungen des Partners gemäß Abschnitt 11 (Freistellung) oder Absatz 2.4 von Anhang 1;

(b) die Haftung einer Partei für: (i) alle anderen Angelegenheiten, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen; oder (ii) Zahlung von Gebühren. 11

 

 

 

11 SCHADENERSATZ

( einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten), soweit sie sich aus Folgendem ergeben:

 

  • jeglicher Verstoß gegen geltendes Recht oder Vorschriften durch den Partner (oder ein verbundenes Unternehmen des Partners);
  • etwaige Behauptungen Dritter, dass die Produkte oder Dienstleistungen des Partners (oder eines Partnerunternehmens) die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen; oder
  • Falschdarstellung, Betrug oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Partners (oder eines verbundenen Unternehmens des Partners).
 

( (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Gerichtskosten), die sich aus der Behauptung Dritter ergeben, dass die Lösung oder der Partner durch die Nutzung oder den Weiterverkauf der Lösung die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.

 

11.3 Die Entschädigungsverpflichtungen jeder Partei gemäß diesem Abschnitt hängen davon ab, dass die entschädigte Partei:

  • die entschädigende Partei so schnell wie möglich schriftlich über den Entschädigungsanspruch zu informieren, sobald sie Kenntnis vom Anspruch hat;
  • der entschädigenden Partei die Kontrolle über die Verteidigung des Anspruchs und dessen Beilegung zu geben. Die entschädigte Partei kann auf eigene Kosten bei der Verteidigung mithelfen, wenn sie dies wünscht, aber die entschädigende Partei hat die Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen im Zusammenhang mit der Beilegung eines solchen Anspruchs; Und
  • Bereitstellung jeglicher angemessener Unterstützung für die entschädigende Partei.

 

 

12 VERMARKTUNGSRECHTE

 

12.1 Der Partner darf die Marken und Dienstleistungsmarken von Seneca („ Seneca-Marken “) für die Vermarktung der Lösung gemäß den Marken- und Markenrichtlinien von Seneca verwenden. Seneca kann die Nutzung der Seneca-Marken durch den Partner jederzeit widerrufen. Der Partner erwirbt keinerlei Rechte, Titel oder Interessen in Bezug auf die Seneca-Marken, die sich aus deren Nutzung ergeben, und es dürfen auch keine Rechte oder Geschäftswerte im Zusammenhang mit den Seneca-Marken zugunsten des Partners entstehen.

 

12.2 Seneca kann den Partner von Zeit zu Zeit bitten, an gemeinsamen Pressekonferenzen oder gemeinsamen Pressemitteilungen teilzunehmen („ Gemeinsame Marketingaktivität “). Der Partner beteiligt sich an einer solchen gemeinsamen Marketingaktivität unter der Voraussetzung, dass jede Partei den Inhalt und Inhalt der gemeinsamen Marketingaktivität im Voraus schriftlich genehmigt.

 

12.3 Der Partner darf keine Marken, Namen, Geräte oder Logos, die mit Seneca-Marken identisch oder ähnlich sind, zur Verwendung auf einer Website, Webseiten-URL oder anderweitig registrieren. Der Partner darf keinen Domainnamen, Firmennamen, keine E-Mail-Adresse oder kein Social-Media-Profil verwenden, das eine Seneca-Marke enthält.

 

12.4 Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung oder öffentliche Erklärung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand herausgeben.

 

 

 

13 ANTI-BESTECHUNG

13.1 Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung hat keine der Parteien Folgendes getan, und jede Partei wird weiterhin Folgendes unterlassen:

  • einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen einen finanziellen oder sonstigen Vorteil anbieten, versprechen oder gewähren, mit der Absicht, diese Person oder dieses Unternehmen dazu zu verleiten, eine relevante Funktion oder Aktivität nicht ordnungsgemäß auszuführen, oder eine andere Person oder ein anderes Unternehmen dafür zu belohnen;
  • einen finanziellen Vorteil für die unsachgemäße Ausführung einer relevanten Funktion oder Aktivität verlangen, zustimmen oder annehmen;
  • einen ausländischen Amtsträger mit der Absicht bestechen, ihn zu beeinflussen, um die Gewinnung oder Aufrechterhaltung eines Auftrags oder eines Geschäftsvorteils zu erleichtern; und/oder
  • jegliches Verhalten seiner Lieferanten, das dem in diesem Abschnitt beschriebenen gleich oder ähnlich ist, toleriert oder akzeptiert.
 

13.2 Jede Partei gewährleistet und sichert zu, dass:

  • Es hat alle geltenden Bestechungsgesetze eingehalten und wird diese einhalten, einschließlich des UK Bribery Act 2010 und des US Foreign Corrupt Practices Act;
  • Es verfügt über eine Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung, die für sein gesamtes Unternehmen, einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, gilt und Bestechungsgelder jeglicher Form wie oben beschrieben, einschließlich Schmiergeldzahlungen und Schmiergeldzahlungen, verbietet.
  • Es hat Geschenke oder Spenden weder politisch noch anderweitig dazu genutzt und wird dies auch nicht tun, um einen Stakeholder oder Geschäftspartner zu beeinflussen.
  • Sie hat in ihrer Beziehung mit der anderen Partei (einschließlich ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer) keine übermäßigen oder verschwenderischen Geschenke, Bewirtungen oder Spenden angeboten oder versucht, sich mit Geschenken, Bewirtungen oder Spenden einen unzulässigen Geschäftsvorteil zu verschaffen; Und
  • Es entspricht anderen relevanten Gesetzen, Regeln und Standards zur Finanzkriminalität, insbesondere in Bezug auf Handels- und Wirtschaftssanktionen, Geldwäsche und andere Straftaten.
 

13.3 Der Partner muss:

  • in Übereinstimmung mit den besten Branchenpraktiken genaue und vollständige schriftliche Aufzeichnungen in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung führen; Und
  • Führen Sie schriftliche Aufzeichnungen über alle vom Partner oder im Namen des Partners getätigten Ausgaben, aus denen die Personen oder Organisationen, die Zahlungen erhalten, klar und genau hervorgehen.
 

13.4 Seneca kann diese Vereinbarung sofort kündigen, entweder bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt 14 oder wenn festgestellt wird, dass diese Vereinbarung nach geltendem Recht unzulässig ist.

 

 

14 GESAMTE VEREINBARUNG

14.1 Diese Vereinbarung und alle darin genannten Dokumente stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung der Parteien dar und ersetzen alle Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen, Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Person, die diese Vereinbarung für jede Partei unterzeichnet, erklärt, dass sie durch alle erforderlichen und angemessenen Unternehmensmaßnahmen ordnungsgemäß befugt ist, diese Vereinbarung zu unterzeichnen oder anzunehmen.

 

14.2 Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf eine Erklärung, Zusicherung, Zusicherung, Verständnis oder Gewährleistung (ob schriftlich oder nicht) einer Person verlassen hat und diesbezüglich kein Recht oder Rechtsmittel hat ( unabhängig davon, ob sie Vertragspartei dieser Vereinbarung sind oder nicht), sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt.

 

 

15 HINWEISE

15.1 Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und per Hand, E-Mail, erstklassiger Prepaid-Post oder per Einschreiben zugestellt werden.

 

15.2 Mitteilungen für Seneca sind an legal@Seneca.com oder Seneca AG 24 SL Av. zu senden. Just Marlés Vilarrodona, 1, 17310 Lloret de Mar, Girona, Spanien Attn: Legal.

 

15.3 Mitteilungen für den Partner sind an die in der Bestellung angegebene Rechnungsadresse oder die unten angegebene Adresse zu senden.

 15.4 Eine Mitteilung gilt als erteilt:

(a) bei Erhalt, bei persönlicher Übergabe; oder

(b) am nächsten Werktag nach dem Versand, bei Versand per E-Mail, per frankierter Post erster Klasse oder per Einschreiben; oder (c) fünf Werktage nach dem Versand bei internationalem Versand.

 

 

16 ALLGEMEINES

16.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet diese Vereinbarung für Dritte keinerlei Rechte zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung.

 

16.2 Sollte diese Vereinbarung im Widerspruch zu den Bestimmungen oder Bedingungen einer Bestellung stehen, haben die Bedingungen der Bestellung, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, ausschließlich in Bezug auf die von der Bestellung abgedeckte Lösung Vorrang. Alle vom Partner erteilten Bestellungen gelten ausschließlich als Service für den Partner und stellen, ungeachtet der Annahme der Bestellungen durch Seneca, keine Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Vereinbarung dar.

 

16.3 Jeder Verzicht oder jede Änderung der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Verzichtserklärungen und Änderungen dieser Vereinbarung sind nur dann wirksam, wenn sie durch nicht vorgedruckte Vereinbarungen erfolgen, die von beiden Parteien eindeutig als Änderung oder Verzichtserklärung dieser Vereinbarung verstanden werden.

 

16.4 Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in Kraft. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit allen Änderungen, die erforderlich sind, um die geschäftliche Absicht der Parteien in die Tat umzusetzen.

 

16.5 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in dieser Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts Abhilfe. Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.

 

16.6 Seneca ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Angestellter des Partners. Zu keinem Zeitpunkt darf eine Partei irgendwelche Verpflichtungen eingehen oder Gebühren oder Ausgaben für oder im Namen der anderen Partei übernehmen oder als Vertreter, Partner, Joint Venture, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer der anderen Partei gelten.

 

16.7 Der Kunde darf diesen Vertrag oder seine Rechte daraus ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Seneca nicht abtreten oder als Unterauftragnehmer vergeben.

 

16.8 Weder der Uniform Commercial Code (UCC) noch der Uniform Computer Information Act (UCITA) gelten für diese Vereinbarung.

 

16.9 Gemäß der Definition in FAR-Abschnitt 2.101 sind die Lösung und die Dokumentation „kommerzielle Gegenstände“ und gelten gemäß DFAR-Abschnitt 252.227 7014(a)(1) und (5) als „kommerzielle Computersoftware“ und „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“. ” In Übereinstimmung mit DFAR-Abschnitt 227.7202 und FAR-Abschnitt 12.212 unterliegt jede Nutzungsänderung, Reproduktion, Veröffentlichung, Aufführung, Anzeige oder Offenlegung dieser kommerziellen Software oder kommerziellen Softwaredokumentation durch die US-Regierung ausschließlich den Bedingungen dieser Vereinbarung und ist verboten außer in dem durch die Bedingungen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Umfang.

 

16.10 Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich Handlungen einer Regierung oder Regierungsbehörde, wie z. B. die Blockierung des Internetverkehrs oder einer Webseite (jeweils ein „Höhere Gewalt“ ) Ereignis “). Die Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, der der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt entspricht.

 

16.11 Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten (ob vertraglich oder außervertraglich), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben, unterliegen ungeachtet der Gesetze des Commonwealth of Massachusetts und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt und ausgelegt unterliegen den Grundsätzen des Kollisionsrechts und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte in Boston, Massachusetts. Jede Partei stimmt der ausschließlichen persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu.

 

 

ZU URKUND DESSEN haben Seneca und Partner diese Vereinbarung am Datum des Inkrafttretens unterzeichnet. PARTNER:____________________________ Seneca. Von: _________________________________ Von: ________________________________ Datum:______________________________ Datum:______________________________ Name: _________________ Name: _________________

Titel: ____________________ Titel: ____________________

Adresse für Partnerbenachrichtigungen:

Name:

Adresse:

E-Mail-Addresse:

 

 

17 LIZENZGEWÄHRUNG Anhang 1 Reseller-Programm

 

17.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung ernennt Seneca den Partner während der Laufzeit zum nicht-exklusiven Wiederverkäufer mit dem Recht, die Lösung an Kunden im Gebiet zu vermarkten, vorzuführen und weiterzuverkaufen.

 

 

18 BESTELLUNGEN UND KUNDENLIZENZVEREINBARUNG

18.1 Unverzüglich nach der Ausstellung einer Genehmigungsmitteilung:

(a) Der Partner sendet Seneca Einzelheiten über die weiterverkaufte Lösung und alle vom Partner vereinbarten vorgeschlagenen Rabatte; (b) Seneca erstellt eine Bestellung; Und

(c) Der Partner führt die Bestellung aus und übermittelt sie an Seneca.

 

18.2 Der Partner stellt alle von Seneca angeforderten zusätzlichen Unterlagen und Informationen als Nachweis einer Transaktion zur Verfügung. 18.3 Seneca zeigt die Annahme der Bestellung und der Transaktion an, indem es dem Kunden die Lizenzschlüssel per E-Mail zusendet.

 

18.4 Der Partner arbeitet mit Seneca zusammen, um die Lizenzvereinbarungen der Kunden durchzusetzen und etwaige Verstöße der Kunden zu beheben. Sofern der Partner keine Gelegenheit an Seneca weiterleitet, stellt der Partner sicher, dass in seinem Bestelldokument an den Kunden deutlich hervorgeht, dass die Nutzung der Lösung durch den Kunden der Zustimmung des Kunden zur Kundenlizenzvereinbarung unterliegt und davon abhängig ist.

 

18.5 Wenn ein Kunde Änderungen an der Kundenlizenzvereinbarung wünscht, wird der Partner den Kunden an Seneca verweisen, um etwaige Änderungen zu vereinbaren. Der Partner ist nicht berechtigt, einer Änderung der Kundenlizenzvereinbarung zuzustimmen.

 

18.6 Wenn der Kunde während des Exklusivitätszeitraums den Kauf der Lösung direkt von Seneca abschließen möchte, zahlt Seneca dem Partner die Marge für diese Gelegenheit.

 

 

19 EINSCHRÄNKUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER

19.1 Der Partner darf die Lösung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Seneca nicht über einen Sub-Wiederverkäufer ernennen oder weiterverkaufen.

19.2 Wenn der Partner seinen Sitz in der Europäischen Union hat, ist der Partner nicht daran gehindert, an einen Kunden mit Sitz außerhalb des Gebiets zu verkaufen, wenn dieser Kunde sich auf eigene Initiative an den Partner im Gebiet wendet (und nicht vom Partner dazu aufgefordert wurde) und wo sich dieser Kunde befindet Standort und Lieferung innerhalb der Europäischen Union.

 

 

20 ZAHLUNGEN

20.1 Seneca stellt dem Partner die Gebühren abzüglich der Marge basierend auf einer ausgeführten Bestellung in Rechnung.

 

 

21 EMPFEHLUNGSPROGRAMM: Anhang 2 Empfehlungsprogramm

21.1 Wo

(a) Der Partner verweist einen Lead an Seneca für den Verkauf der Lösung durch Seneca direkt an den Kunden. und (b) Seneca stellt eine Genehmigungsmitteilung aus, sodass aus dem Lead eine Chance wird; Und

(c) Seneca und der Kunde schließen eine Kundenlizenzvereinbarung ab,

Vorbehaltlich Absatz 1.2 unten zahlt Seneca dem Partner die Marge, wie im Partnerprogramm-Leitfaden beschrieben.

 

21.2 Der Partner stellt Seneca die Marge in Rechnung und Seneca zahlt dem Partner innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Tag des Monats, in dem Seneca alle Gebühren vom Kunden in frei verfügbaren Mitteln erhält.

 

 

© Seneca AG, Lloret de Mar, 10. Mai 2023, Spanien

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